Bestandesänderungen

Daten sind nur wertvoll, wenn diese aktuell und nachgeführt sind. Dieser Grundsatz gilt auch für den Datensatz der amtlichen Vermessung.

Unsere Mitarbeitenden sorgen deshalb für eine laufende Nachführung von Bestandes- und Situationsveränderungen. Die Meldungen über bauliche Veränderungen an Situation (Bsp. Abstellplätze, Wege und Zugänge, Schwimmbäder, etc.) und Gebäuden sollten grundsätzlich durch die jeweiligen Grundeigentümer und Verursacher erfolgen.

Zusätzlich erhält der Nachführungsgeometer aber auch Meldungen von der kantonalen Gebäudeversicherung (AGV), dem Grundbuchamt und den Gemeindeverwaltungen.

Die baulichen Veränderungen an Situation und Gebäuden werden von den Mitarbeitenden des Nachführungsgeometers auf dem Feld aufgenommen und eingemessen, anschliessend im Büro ausgewertet, konstruiert und im Datensatz der amtlichen Vermessung nachgeführt.

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