Liegenschaftsmutationen

Veränderungen an der Geometrie von Liegenschaften bedürfen einer Mutationsurkunde, welche durch den zuständigen Nachführungsgeometer erstellt und beglaubigt wird. Mit der Liegenschaftsmutation wird der Verlauf der Grenzlinien geändert.

Liegenschaftsmutationen werden unterschieden nach Vereinigungen von mehreren Grundstücken, Grenzänderungen zwischen mehreren Grundstücken sowie der Parzellierung, bei welcher eines oder mehrere neue Grundstücke entstehen.

Grundlage für eine Liegenschaftsmutation können Flächenangaben, Sollmasse, Gegebenheiten vor Ort sowie Ausbau- und Neubauprojekte sein.

Gerne erstellen wir Ihnen vorgängig an die definitive Mutationsausführung einen Mutationsentwurf. Die definitive Ausarbeitung einer Mutationsurkunde erfolgt in der Regel innert zwei Arbeitswochen nach definitiver Auftragsvergabe und findet ihren Abschluss mit der Zustellung an den beauftragten Notar.

Projektmutation gemäss Art. 126 Abs. 1 GBV (sog. Büromutation)

Bei in nächster Zukunft anstehenden Bauprojekten kann aufgrund der Gefährdung der neuen Grenzzeichen auf eine definitive Vermarkung und Vermessung vorerst verzichtet werden. Gemäss den eidg. und kant. Vorschriften muss die Vermarkung und Vermessung der Parzellen nachgeholt werden, sobald der Grund für die Zurückstellung weggefallen ist oder spätestens innert 12 Monaten nach Erstellung der Mutationsurkunde.

Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt der Eintrag der Projektmutation als Anmerkung im Grundbuch.

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