Rekonstruktionen
Die Liegenschaftsgrenzen sind im Feld mit Grenzzeichen dauerhaft versichert und markiert. Die Grenzzeichen (Granit-Marksteine, Bolzen, und weitere) ermöglichen den Grundeigentümern ihr Grundstück im Rahmen des Gesetzes zu bewirtschaften, zu unterhalten und sorgen für die entsprechende Rechtssicherheit entlang der Grenze.
Durch Bau- und Sanierungsarbeiten sowie durch natürliche Setzungen und Überdeckungen können Grenzzeichen im Laufe der Zeit wegfallen, zerstört oder überdeckt werden. Für den sorgfältigen Umgang und den Schutz der Grenzzeichen sind von Gesetzes wegen die jeweiligen Grundeigentümer verantwortlich.
Fehlende Grenzzeichen sind deshalb dem Nachführungsgeometer zu melden und werden von diesem wiederhergestellt. Die Rekonstruktion und Vermarkung fehlender Grenzzeichen darf nur durch den jeweils zuständigen Nachführungsgeometer ausgeführt werden.
Bei Strassen- und Werkleitungssanierungen werden oftmals nicht nur Grenzzeichen beschädigt und zerstört, sondern auch Fixpunkte. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme der jeweiligen Bauleitung mit dem Nachführungsgeometer erleichtert die spätere Rekonstruktion von Grenz- und Fixpunkten im Bauperimeter und sorgt für eine klare Kommunikation und Ausgangslage betreffend Nachführungskosten und -abrechnung.
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