Kombination von Historie und Moderne
Als Nachführungsgeometer tragen wir Verantwortung für die Nachführung der Daten der amtlichen Vermessung. Diese hoheitliche Aufgabe, welche der Nachführungsgeometer im Auftrag der öffentlichen Hand ausführt, bedarf der Kenntnisse über 100-jährige, originale Vermessungswerke aus dem letzten Jahrtausend wie auch über moderne Aufnahmemethoden und Datenverwaltungs-systeme. Die Kombination von Historie und Moderne macht unsere Arbeit anspruchsvoll und zugleich interessant.
Für Sie da
ein eingespieltes und erfahrenes Team
Seit 2020 ist Renato Moos als Nachführungsgeometer für die Nachführung der amtlichen Vermessungen im Kreis Aarau verantwortlich. Die Nachführungsarbeiten werden von einem eingespielten, erfahrenen Team aus patentierten Ingenieur-Geometern, Geomatikingenieuren, Geomatikerinnen und Geomatikern wahrgenommen.
Ackermann + Wernli AG
Der Nachführungsgeometer und sein Team sind Teil des Vermessungs- und Ingenieurbüros Ackermann + Wernli AG in Aarau. Diese Kombination von privatwirtschaftlicher und amtlicher Tätigkeit wird im Kanton Aargau seit über 100 Jahren erfolgreich umgesetzt.
Die Ackermann + Wernli AG ist ein Unternehmen der Planora-Gruppe.
Nachführungskreis Aarau
Die 12 Gemeinden des Bezirks Aarau
Für Sie da
Ansprechpersonen
Nachführungsgeometer Kreis Aarau
Renato Moos
Pat. Ingenieur-Geometer
Geomatikingenieur FH/SIA
Stv. Nachführungsgeometer Kreis Aarau
Stefan Rutzer
Pat. Ingenieur-Geometer
MSc in Geomatik und Planung ETH
Fachexpertin Amtliche Vermessung
Nicole Widmer
Geomatikerin EFZ
Dienstleistungen
Neben der amtlichen Auskunftserteilung nimmt der Nachführungsgeometer folgende Aufgaben wahr
Liegenschaftsmutationen
Veränderungen an der Geometrie von Liegenschaften bedürfen einer Mutationsurkunde, die durch den zuständigen Nachführungsgeometer erstellt und beglaubigt wird. Wir setzen die von Ihnen vorgesehenen Veränderungen an Ihren Grundstücken in den Daten der amtlichen Vermessung sowie auf dem Feld direkt um oder erstellen für Sie vorgängig Mutationsvorschläge und -entwürfe.
Rekonstruktionen
Für den sorgfältigen Umgang mit Grenzzeichen sind gesetzlich die Grundeigentümer verantwortlich. Fehlende Grenzzeichen müssen dem Nachführungsgeometer gemeldet werden und die Rekonstruktion und Vermarkung dieser Grenzzeichen dürfen nur durch den zuständigen Nachführungsgeometer ausgeführt werden. Für Bauvorhaben können wir Ihnen die rechtskräftigen Grundstücksgrenzen als Grenzangabe provisorisch angeben.
Bestandesänderungen
Unsere Mitarbeitenden sorgen für eine laufende Nachführung von Bestandes- und Situationsveränderungen. Die Meldungen über bauliche Veränderungen an Situation und Gebäuden sollten grundsätzlich durch die jeweiligen Grundeigentümer und Verursacher erfolgen. Zusätzlich erhält der Nachführungsgeometer auch Meldungen von der kantonalen Gebäudeversicherung (AGV), dem Grundbuchamt und den Gemeindeverwaltungen.
Rodungspläne
Veränderungen an der Geometrie von Liegenschaften bedürfen einer Mutationsurkunde, die durch den zuständigen Nachführungsgeometer erstellt und beglaubigt wird. Wir setzen die von Ihnen vorgesehenen Veränderungen an Ihren Grundstücken in den Daten der amtlichen Vermessung sowie auf dem Feld direkt um oder erstellen für Sie vorgängig Mutationsvorschläge und -entwürfe.
Datenabgabe und Beglaubigungen
Beim Nachführungsgeometer können die Grundlagen für Baugesuche, Schätzungen und Beurkundungen in Form von Katasterplänen oder digitalen Daten für CAD/GIS bestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von Dienstbarkeitsplänen.
Bestellungen
Bestellen Sie Ihre gewünschten Unterlagen via Bestellformular.
Kontakt
Kommen Sie vorbei
Adresse
Nachführungsgeometer Kreis Aarau
Bleichemattstrasse 43
5000 Aarau
Tel: +41 62 200 28 28
E-Mail: info@geometer-aarau.ch