Nachführungsgeometer Kreis Aarau

In der Verantwortung
für Ihr Grundeigentum

Kombination von Historie und Moderne

Als Nachführungsgeometer tragen wir Verantwortung für die Nachführung der Daten der amtlichen Vermessung. Diese hoheitliche Aufgabe, welche der Nachführungsgeometer im Auftrag der öffentlichen Hand ausführt, bedarf der Kenntnisse über 100-jährige, originale Vermessungswerke aus dem letzten Jahrtausend wie auch über moderne Aufnahmemethoden und Datenverwaltungs-systeme. Die Kombination von Historie und Moderne macht unsere Arbeit anspruchsvoll und zugleich interessant.

Für Sie da

ein eingespieltes und erfahrenes Team

Seit 2020 ist Renato Moos als Nachführungsgeometer für die Nachführung der amtlichen Vermessungen im Kreis Aarau verantwortlich. Die Nachführungsarbeiten werden von einem eingespielten, erfahrenen Team aus patentierten Ingenieur-Geometern, Geomatikingenieuren, Geomatikerinnen und Geomatikern wahrgenommen.

Ackermann + Wernli AG

Der Nachführungsgeometer und sein Team sind Teil des Vermessungs- und Ingenieurbüros Ackermann + Wernli AG in Aarau. Diese Kombination von privatwirtschaftlicher und amtlicher Tätigkeit wird im Kanton Aargau seit über 100 Jahren erfolgreich umgesetzt.

Die Ackermann + Wernli AG ist ein Unternehmen der Planora-Gruppe.

Nachführungskreis Aarau

Die 12 Gemeinden des Bezirks Aarau

Für Sie da

Ansprechpersonen

Nachführungsgeometer Kreis Aarau

Renato Moos

Pat. Ingenieur-Geometer
Geomatikingenieur FH/SIA

Stv. Nachführungsgeometer Kreis Aarau

Stefan Rutzer

Pat. Ingenieur-Geometer
MSc in Geomatik und Planung ETH

Fachexpertin Amtliche Vermessung

Nicole Widmer

Geomatikerin EFZ


Dienstleistungen

Neben der amtlichen Auskunftserteilung nimmt der Nachführungsgeometer folgende Aufgaben wahr


Liegenschaftsmutationen

Veränderungen an der Geometrie von Liegenschaften bedürfen einer Mutationsurkunde, die durch den zuständigen Nachführungsgeometer erstellt und beglaubigt wird. Wir setzen die von Ihnen vorgesehenen Veränderungen an Ihren Grundstücken in den Daten der amtlichen Vermessung sowie auf dem Feld direkt um oder erstellen für Sie vorgängig Mutationsvorschläge und -entwürfe.


Rekonstruktionen

Für den sorgfältigen Umgang mit Grenzzeichen sind gesetzlich die Grundeigentümer verantwortlich. Fehlende Grenzzeichen müssen dem Nachführungsgeometer gemeldet werden und die Rekonstruktion und Vermarkung dieser Grenzzeichen dürfen nur durch den zuständigen Nachführungsgeometer ausgeführt werden. Für Bauvorhaben können wir Ihnen die rechtskräftigen Grundstücksgrenzen als Grenzangabe provisorisch angeben.

 


Bestandesänderungen

Unsere Mitarbeitenden sorgen für eine laufende Nachführung von Bestandes- und Situationsveränderungen. Die Meldungen über bauliche Veränderungen an Situation und Gebäuden sollten grundsätzlich durch die jeweiligen Grundeigentümer und Verursacher erfolgen. Zusätzlich erhält der Nachführungsgeometer auch Meldungen von der kantonalen Gebäudeversicherung (AGV), dem Grundbuchamt und den Gemeindeverwaltungen.


Rodungspläne

Veränderungen an der Geometrie von Liegenschaften bedürfen einer Mutationsurkunde, die durch den zuständigen Nachführungsgeometer erstellt und beglaubigt wird. Wir setzen die von Ihnen vorgesehenen Veränderungen an Ihren Grundstücken in den Daten der amtlichen Vermessung sowie auf dem Feld direkt um oder erstellen für Sie vorgängig Mutationsvorschläge und -entwürfe.


Datenabgabe und Beglaubigungen

Beim Nachführungsgeometer können die Grundlagen für Baugesuche, Schätzungen und Beurkundungen in Form von Katasterplänen oder digitalen Daten für CAD/GIS bestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von Dienstbarkeitsplänen.

Bestellungen

Bestellen Sie Ihre gewünschten Unterlagen via Bestellformular.

Nach oben

Kontakt

Kommen Sie vorbei

Adresse

Nachführungsgeometer Kreis Aarau
Bleichemattstrasse 43
5000 Aarau

Unternehmen der

Planora Gruppe